Suno: UMG und Sony reichen zweite Klage ein

Der Copyright-Streit um den KI-Musikdienst Suno weitet sich aus. Universal Music Group und Sony Music haben in den USA eine zweite Klage gegen das Unternehmen eingereicht.

Suno: UMG und Sony reichen zweite Klage ein

Im Mittelpunkt stehen mehr als 60.000 weitere Tonaufnahmen – und die Frage, ob auch Sunos neues Modell v6 auf umstrittenen Trainingsdaten aufbaut.

Die neue Klage vom 18.09.2026 ist eine direkte Folge des bisherigen Verfahrens. UMG und Sony hatten versucht, mehr als 61.000 weitere Aufnahmen in ihre seit 2024 laufende Klage gegen Suno einzubeziehen. Das zuständige US-Gericht lehnte diese Erweiterung im August ab. Stattdessen können die Labels ihre zusätzlichen Ansprüche in einem separaten Verfahren verfolgen.

Genau das geschieht nun: In der neuen Klage geht es um 60.202 Aufnahmen. Damit steht neben dem ursprünglichen Verfahren, das 560 Aufnahmen betrifft, ein zweiter Rechtsstreit.

Besondere Aufmerksamkeit verdient der Angriff auf Suno v6. Suno hatte das Modell im September als grundlegend neu entwickelte Version vorgestellt. UMG und Sony stellen diese Darstellung infrage. Ihre Argumentation: Auch wenn v6 nicht direkt mit den ursprünglich beanstandeten Aufnahmen trainiert worden sein sollte, könne das Modell auf Ergebnissen, Präferenzdaten oder anderem Wissen früherer Suno-Modelle aufbauen. Diese Vorgängermodelle seien nach Auffassung der Labels wiederum mit urheberrechtlich geschützten Aufnahmen trainiert worden.

Die Kläger sprechen deshalb von der „Frucht desselben vergifteten Baumes“. Ob diese Argumentation vor Gericht Bestand haben wird, ist offen. Ebenso ist bislang nicht gerichtlich festgestellt, dass Suno v6 tatsächlich in der von UMG und Sony behaupteten Weise auf früheren, mit nicht lizenzierten Aufnahmen trainierten Modellen aufbaut. Die Labels behaupten unter anderem, Suno habe für v6 auf Nutzerinteraktionen und Präferenzdaten früherer Modelle sowie auf sogenanntes Knowledge Distillation zurückgegriffen. Dabei wird ein neues „Student“-Modell darauf trainiert, das gelernte Verhalten eines älteren „Teacher“-Modells nachzuahmen.

Nach Darstellung der Kläger seien damit auch die Fähigkeiten der früheren Modelle – etwa Musik zu komponieren, zu arrangieren und überzeugende Imitationen menschlicher Musik in unterschiedlichen Genres und Stilen zu erzeugen – in v6 eingeflossen. Suno hatte dagegen erklärt, v6 sei vollständig von Grund auf neu trainiert worden und enthalte keine Daten von Universal oder Sony.

(MBW)

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