UMG, Sony und DistroKid verhandeln über KI-Musikdaten: Einigung im Suno-Rechtsstreit in Sicht?

Im Streit um KI-generierte Musik und die Nutzung urheberrechtlich geschützter Aufnahmen gibt es offenbar Bewegung: Universal Music Group (UMG), Sony Music und der Musikvertrieb DistroKid arbeiten gemeinsam an einer möglichen Lösung.

UMG, Sony und DistroKid verhandeln über KI-Musikdaten: Einigung im Suno-Rechtsstreit in Sicht?

Das geht aus einer Mitteilung an ein US-Bundesgericht hervor. Im Mittelpunkt steht die Herausgabe interner Daten über KI-generierte Musik, die DistroKid an Streamingplattformen ausliefert.

Welche Daten wollen die Major Labels?

UMG und Sony benötigen die Informationen für ihren laufenden Urheberrechtsstreit gegen den KI-Musikgenerator Suno. Die beiden Musikkonzerne wollen nachvollziehen können, wie groß der Anteil KI-generierter Produktionen auf Streamingplattformen tatsächlich ist und welche wirtschaftlichen Auswirkungen diese Veröffentlichungen haben. Konkret interessieren sich die Labels unter anderem für:

  • Die monatliche Anzahl der von DistroKid ausgelieferten Aufnahmen, die als KI-generiert eingestuft werden.
  • Die Zahl der Tracks, die DistroKids KI-Erkennungssystem überprüft.
  • Die Streamingzahlen und erzielten Tantiemen der identifizierten KI-Produktionen.
  • Den Anteil der Tracks, die mutmaßlich mit Suno erstellt wurden.
  • Die eingesetzten Erkennungsmodelle sowie deren Genauigkeit und mögliche Fehlklassifizierungen.

Besonders interessant ist dabei, dass DistroKid offenbar ein eigenes beziehungsweise extern entwickeltes Vorhersagemodell zur Identifizierung KI-generierter Aufnahmen verwendet. Die Labels wollen auch nachvollziehen, wie zuverlässig dieses System arbeitet und wie häufig es fälschlicherweise menschlich produzierte Musik als KI-generiert einstuft.

Fast zwölf Millionen Tracks bei einem Streamingdienst

Wie groß die Dimension des Problems sein könnte, verdeutlichen Zahlen aus den Gerichtsunterlagen: Zwischen März und September 2026 soll DistroKid nahezu zwölf Millionen Tracks an einen einzelnen, nicht namentlich genannten Streamingdienst ausgeliefert haben. Das entspricht laut den Angaben der Labels mehr als der Hälfte sämtlicher dort eingegangener Titel. Gleichzeitig soll DistroKid damit mehr Veröffentlichungen geliefert haben als alle anderen Distributoren zusammen.

Für UMG und Sony sind diese Zahlen ein wichtiges Argument. Sie wollen belegen, dass KI-generierte Musik nicht nur eine technologische Entwicklung darstellt, sondern bereits konkrete Auswirkungen auf den Musikmarkt haben könnte.

Der entscheidende Punkt: Konkurrenz um Streams und Royalties

Hinter dem Streit steht eine grundsätzliche Frage: Verdrängen KI-generierte Songs zunehmend Musik von menschlichen Künstlerinnen und Künstlern?

Die Major Labels argumentieren, dass jeder zusätzliche KI-generierte Track um begrenzte Aufmerksamkeit, Playlist-Platzierungen und Streamingabrufe konkurriert. Da Streamingdienste ihre Einnahmen über komplexe Vergütungsmodelle verteilen, könnte eine wachsende Zahl maschinell erzeugter Titel auch die Ausschüttungen an traditionelle Musikschaffende beeinflussen. Diese Frage ist auch für die juristische Auseinandersetzung mit Suno relevant. Das Unternehmen verteidigt das Training seiner KI-Modelle mit urheberrechtlich geschütztem Material unter anderem mit dem Argument des sogenannten Fair Use. Dabei spielt auch eine Rolle, ob die Nutzung geschützter Werke den Markt für die Originalaufnahmen beeinträchtigt.

UMG und Sony wollen mit den DistroKid-Daten genau diesen möglichen Marktschaden greifbarer machen. Suno selbst verfügt nach Darstellung der Labels nicht über vergleichbare Informationen dazu, wo seine generierten Songs veröffentlicht werden und wie erfolgreich sie auf Streamingplattformen sind.

DistroKid steht gleich in mehreren Konflikten

Die Situation ist auch deshalb brisant, weil DistroKid nicht nur als Auskunft gebender Dritter in den Suno-Rechtsstreit involviert ist. UMG hat den Distributor im September 2026 zusätzlich eigenständig verklagt. Der Vorwurf: DistroKid ermögliche die massenhafte Verbreitung KI-generierter Musik und beeinträchtige dadurch die Einnahmen von Künstlern und Rechteinhabern.

DistroKid weist die Vorwürfe zurück und betont, im Suno-Verfahren lediglich als unbeteiligter Dritter aufzutreten. Gegenüber dem Branchenmagazin Billboard erklärte das Unternehmen, man sei der Transparenz verpflichtet und werde weiterhin mit dem rechtlichen Verfahren kooperieren.

Einigung statt weiterer Eskalation?

Nun könnte zumindest im Streit um die Herausgabe der Daten eine Annäherung bevorstehen. Die Parteien haben dem Gericht mitgeteilt, dass sie an einer Lösung arbeiten. Gleichzeitig wurde die Frist für DistroKids Stellungnahme auf den 6. November 2026 verlängert. Ob dies tatsächlich zu einer umfassenden Datenfreigabe führt oder lediglich einzelne Punkte der Auseinandersetzung betrifft, ist bislang offen.

Für die Musikindustrie bleibt der Fall richtungsweisend: Es geht längst nicht mehr nur darum, ob KI-Unternehmen geschützte Musik für das Training ihrer Modelle verwenden dürfen. Zunehmend rückt auch die Frage in den Vordergrund, wie viel KI-generierte Musik anschließend auf den Markt gelangt, welche Umsätze damit erzielt werden und wer letztlich von dieser Entwicklung profitiert.

Die Auseinandersetzung zwischen UMG, Sony, DistroKid und Suno könnte damit wichtige Maßstäbe für den Umgang mit KI-Musik im Streaminggeschäft setzen.

Quellen:

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