Suno fordert Apple zum Zeugnis auf: Können die großen Labels Apple Music wirklich unter Druck setzen?
KI-Musik gegen die Major-Labels: Suno will vor Gericht klären lassen, wie abhängig Apple Music tatsächlich von den Katalogen von Universal Music und Sony Music ist. Dabei geht es nicht nur um Lizenzverträge, sondern auch um die Machtverhältnisse in der Musikindustrie und die Zukunft KI-generierter Musik.
Der Konflikt zwischen der KI-Musikplattform Suno und den großen Plattenkonzernen erreicht die nächste Eskalationsstufe. Suno versucht, Apple zu einer Aussage unter Eid zu bewegen. Konkret soll der Technologiekonzern erklären, ob Apple Music auch ohne die Musikkataloge von Universal Music Group (UMG) und Sony Music wirtschaftlich bestehen könnte.
In einem am 27. Oktober 2026 eingereichten Schriftsatz widerspricht Suno dem Versuch von Apple, eine entsprechende gerichtliche Vorladung abzuwehren. Apple hatte zuvor beantragt, die geforderte Zeugenaussage zu verhindern. Die Argumentation des Unternehmens: Die von Suno verlangten Informationen seien für das Verfahren nicht relevant, zu weit gefasst und unverhältnismäßig. Suno sieht das naturgemäß anders.
Geht es um Musikrechte – oder um wirtschaftliche Macht?
Im Zentrum steht der seit Juni 2024 laufende Urheberrechtsstreit zwischen Universal Music Group, Sony Music und Suno vor einem US-Bundesgericht in Massachusetts. Die beiden Major-Labels werfen dem KI-Unternehmen vor, urheberrechtlich geschützte Musikaufnahmen ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet zu haben.
Suno verteidigt sich unter anderem mit dem Argument des sogenannten „Fair Use“. Dahinter steht die Frage, ob die Nutzung geschützter Werke unter bestimmten Umständen auch ohne ausdrückliche Lizenz zulässig sein kann.
Darüber hinaus bringt Suno den Vorwurf des sogenannten „Copyright Misuse“ ins Spiel. Das Unternehmen argumentiert, Universal und Sony würden ihre umfangreichen Musikkataloge als Druckmittel einsetzen, um Streamingdiensten weitreichende Zugeständnisse gegen KI-generierte Musik abzuringen.
In seinem Schriftsatz bezeichnet Suno die Kataloge der Major-Labels sinngemäß als Hebel, mit dem die Unternehmen ihre Marktmacht nutzen könnten, um branchenweite Anti-KI-Regelungen durchzusetzen.
Vier Fragen, auf die Suno Antworten von Apple erwartet
Suno hat seine ursprüngliche Forderung inzwischen eingegrenzt und möchte insbesondere zu vier Themen eine mündliche Aussage von Apple erhalten:
- Die Abhängigkeit von den Major-Labels: Könnte Apple Music wirtschaftlich auch ohne die Musikkataloge von Universal und Sony funktionieren?
- Verhandlungen und Lizenzbedingungen: Welche aktuellen Gespräche führt Apple mit den beiden Labels über Lizenzierungen und mögliche KI-Regelungen?
- Streaming-Betrug: Wie verbreitet ist künstlich erzeugtes Streaming und welche Rolle spielen KI-generierte Inhalte dabei?
- Kommunikation mit den Labels: Was haben Apple, Universal und Sony beziehungsweise deren Branchenvertreter über Suno und den laufenden Rechtsstreit ausgetauscht?
Besonders interessant ist dabei die Frage nach den Lizenzvereinbarungen. Suno verweist auf mögliche Mindestvergütungen für die Labels und Vertragsklauseln, die KI-generierte Musik bei der Berechnung bestimmter Royalty-Pools ausschließen könnten. Aus Sicht von Suno wäre es deshalb wichtig zu erfahren, ob KI-generierte Musik tatsächlich die Einnahmen der Labels verwässert oder ob entsprechende Vergütungsmodelle diesen Effekt bereits vertraglich ausschließen.
Apple widerspricht dieser Darstellung teilweise. Das Unternehmen erklärte in seinem Antrag unter anderem, dass KI-generierte Inhalte derzeit nicht grundsätzlich aus seinem Royalty-Pool ausgeschlossen würden.
Apple zwischen den Fronten
Apple ist selbst keine Partei des ursprünglichen Urheberrechtsverfahrens, steht aber als einer der wichtigsten Vertriebspartner der Major-Labels zunehmend im Fokus.
Der Konzern argumentiert, Suno wolle hochsensible geschäftliche Informationen über Lizenzverhandlungen, interne Strategien und die Geschäftsbeziehungen zu den Plattenfirmen erhalten.
Apple hat nach eigenen Angaben bereits über einen längeren Zeitraum mit beiden Seiten kooperiert und Daten zu Millionen von Titeln auf Apple Music bereitgestellt. Interessant ist auch eine weitere Information aus Apples Schriftsatz: Der Konzern hat bereits im März 2026 ein eigenes Erkennungssystem für KI-generierte Musik eingesetzt. Den beteiligten Parteien wurde eine Übersicht mit identifizierten Suno-Tracks und deren Abrufzahlen zur Verfügung gestellt.
Für die geplanten verbraucherseitigen Kennzeichnungen „Made With AI“ setzt Apple Music dagegen auf die Mitwirkung von Labels und Distributoren, die entsprechende Titel markieren sollen.
Der eigentliche Streit: Wer kontrolliert die Zukunft der Musik?
Die Auseinandersetzung ist längst mehr als ein klassischer Urheberrechtsstreit. Sie berührt eine grundlegende Frage der digitalen Musikindustrie: Wie viel Einfluss dürfen große Rechteinhaber auf die Verbreitung neuer Technologien nehmen?
Universal Music und Sony argumentieren, dass KI-generierte Musik ihre Rechte verletzen und bestehende Geschäftsmodelle gefährden kann. Suno hält dagegen, dass die Major-Labels ihre Marktmacht nutzen könnten, um Konkurrenz durch KI-Musik einzuschränken. Als Beispiel verweist Suno auf den Konflikt zwischen Universal Music und TikTok Anfang 2024. Damals hatte Universal seinen Musikkatalog zeitweise von der Plattform zurückgezogen. Erst nach einer späteren Einigung kehrten die Titel zurück.
Für Suno ist dieser Vorgang ein Beispiel dafür, welchen wirtschaftlichen Druck ein Major-Label durch den Entzug seines Katalogs ausüben kann.
Milliardenforderungen und ein entscheidender Gerichtstermin
Die finanziellen Dimensionen des Konflikts sind erheblich. Die ursprüngliche Klage von Universal und Sony aus dem Jahr 2024 umfasst 560 Musikaufnahmen. Bei einer maximal möglichen gesetzlichen Entschädigung von 150.000 US-Dollar pro Werk ergibt sich eine theoretische Forderung von bis zu 84 Millionen US-Dollar.
Im September 2026 folgte eine zweite Klage der beiden Major-Labels. Sie betrifft weitere 60.202 Aufnahmen. Bei derselben maximalen Entschädigungssumme pro Werk würde sich daraus ein theoretisches Maximum von mehr als neun Milliarden US-Dollar ergeben. Warner Music Group hatte sich bereits im November 2025 mit Suno geeinigt und ist nicht mehr Teil der ursprünglichen Auseinandersetzung.
Ob Apple tatsächlich vor Gericht aussagen muss, ist noch offen. Eine Anhörung zu Apples Antrag, die Vorladung abzuwehren, ist für den 1. Dezember 2026 angesetzt.
Die Machtfrage hinter der KI-Musik
Der Fall Suno gegen die Major-Labels könnte zu einem wichtigen Wendepunkt für die gesamte Musikbranche werden. Es geht nicht allein darum, ob KI-Unternehmen geschützte Musik zum Training ihrer Modelle verwenden dürfen. Es geht auch um die Frage, ob wenige große Rechteinhaber durch ihre Kataloge und Lizenzbedingungen bestimmen können, welche Technologien auf Streamingplattformen eine Zukunft haben.
Sollte Apple tatsächlich zu den geforderten Aussagen verpflichtet werden, könnten Einblicke in die Vertrags- und Machtstrukturen zwischen Streamingdiensten und Major-Labels entstehen, die bislang weitgehend hinter verschlossenen Türen bleiben. Für unabhängige Künstler, Produzenten, Labels und die wachsende KI-Musikszene ist das Verfahren deshalb besonders relevant.
Schützt die Musikindustrie hier das Urheberrecht – oder verteidigt sie ein Geschäftsmodell gegen eine technologische Entwicklung, die sich kaum noch aufhalten lässt?
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