Live is live – muss ich für eigene KI-Musik GEMA zahlen?
KI-Musik, Suno, eigene Lyrics und die große Lizenzfrage
„Ich habe den Song selbst gemacht. Ich habe sogar für Suno bezahlt. Die Lyrics stammen von mir. Warum sollte ich bei einem Kita-Fest oder einer anderen Veranstaltung jetzt noch einmal für die Musik bezahlen?“
Diese Frage erreichte uns nach unserem Artikel über Lizenzen – und sie ist viel wichtiger, als sie auf den ersten Blick klingt. Denn genau hier treffen zwei Welten aufeinander: die neue Welt der KI-Musik und das traditionelle System des Urheberrechts und der Verwertungsgesellschaften. Für Creator ist das schnell verwirrend. Deshalb haben wir uns die Frage einmal ganz praktisch angesehen.
Wichtig vorweg: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Gerade bei öffentlichen Veranstaltungen kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Die folgenden Informationen beziehen sich auf die derzeit veröffentlichten Informationen von Suno und der GEMA und wurden im September 2026 geprüft.
Das Beispiel: Ein Song mit Suno und eigenen Lyrics
Nehmen wir eine typische Situation.
Eine Creatorin schreibt ihre Songtexte selbst. Für die musikalische Umsetzung verwendet sie Suno und hat zum Zeitpunkt der Erstellung einen kostenpflichtigen Pro- oder Premier-Tarif.
Suno erklärt aktuell, dass Songs, die während eines kostenpflichtigen Abos erstellt werden, kommerzielle Nutzungsrechte erhalten. Bei Pro- oder Premier-Abonnements gilt laut Suno außerdem, dass der Nutzer die während des Abos erstellten Songs besitzt. Suno weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass kommerzielle Nutzungsrechte nicht automatisch bedeuten, dass für den Song in jedem Land auch ein Urheberrecht entsteht.
Bei selbst geschriebenen Lyrics kommt noch etwas hinzu: Suno erklärt ausdrücklich, dass Nutzer die von ihnen selbst geschriebenen Lyrics unabhängig vom gewählten Tarif besitzen. (Suno Hilfe)
Das ist also bereits etwas anderes als ein vollständig automatisch erzeugter Song. Aber damit ist die Geschichte noch nicht beendet.
Suno-Lizenz und GEMA sind zwei verschiedene Dinge
Der wichtigste Punkt lautet: Ein Suno-Abo ist keine GEMA-Lizenz.
Suno regelt mit seinen Nutzungsbedingungen zunächst das Verhältnis zwischen Suno und dem Creator. Die GEMA beschäftigt sich dagegen mit der öffentlichen Nutzung von Musik und den Rechten, die sie für ihre Berechtigten wahrnimmt. Das sind zwei unterschiedliche Ebenen.
Wenn Suno einem zahlenden Nutzer kommerzielle Nutzungsrechte einräumt, bedeutet das deshalb nicht automatisch: „Damit sind sämtliche denkbaren Rechte und Vergütungen für jede zukünftige Nutzung abgegolten.“
Genauso wenig bedeutet es aber: „Für jeden Song aus Suno muss automatisch GEMA bezahlt werden.“ Beide Aussagen wären zu pauschal.
Und was ist nun mit dem Kita-Fest?
Hier wird es praktisch.
Angenommen, die Creatorin veranstaltet selbst ein Kita-Sommerfest und möchte dort fünf ihrer eigenen KI-Songs abspielen. Die entscheidende Frage lautet zunächst: Ist das eine öffentliche Veranstaltung?
Die GEMA stellt klar, dass öffentliche Veranstaltungen grundsätzlich angemeldet werden müssen. Als öffentlich gelten Veranstaltungen in der Regel dann, wenn auch Personen teilnehmen können, die keine persönliche Beziehung zur Veranstalterin haben. Flyer, Plakate, Online-Werbung oder Eintrittskarten können beispielsweise für eine öffentliche Veranstaltung sprechen.
Wer selbst für die Organisation der Veranstaltung verantwortlich ist, gilt grundsätzlich als Veranstalter und ist damit auch der Ansprechpartner für die Musiknutzung.
Aber: Eine Anmeldung bedeutet nicht automatisch, dass anschließend auch eine GEMA-Vergütung fällig wird.
Und genau hier wird es interessant.
Was passiert, wenn ausschließlich GEMA-freie Musik gespielt wird?
Die GEMA beschreibt ausdrücklich den Fall einer Veranstaltung, bei der kein GEMA-Repertoire verwendet wird.
Auch eine solche Veranstaltung muss grundsätzlich angemeldet werden. Die GEMA schreibt dazu, dass im Onlineportal angegeben werden kann, dass ausschließlich GEMA-freie Musik verwendet wird. Anschließend muss nachgewiesen werden, dass die gespielten Titel tatsächlich nicht zum GEMA-Repertoire gehören. Bei Veranstaltungen kann dies über eine vollständige Titelliste beziehungsweise Setlist erfolgen.
Das ist ein wichtiger Unterschied: „GEMA-frei“ bedeutet nicht „ich muss nichts melden“.
Es bedeutet vielmehr: Wenn tatsächlich kein GEMA-Repertoire genutzt wird, kann für diese Musiknutzung keine GEMA-Vergütung anfallen. Die GEMA muss aber die Möglichkeit haben, das zu überprüfen.
Also einfach „GEMA-frei“ ankreuzen?
Nein.
Hier sollten Creator sorgfältig sein. Ein KI-Song ist nicht allein deshalb automatisch GEMA-frei, weil er mit einer KI erzeugt wurde. Auch die Tatsache, dass der Creator kein GEMA-Mitglied ist, reicht für sich genommen nicht als Beweis. Entscheidend ist vielmehr, welche Werke und Rechte tatsächlich hinter der Musik stehen.
Wenn ein Creator beispielsweise ausschließlich eigene Texte verwendet und die Musik vollständig durch ein KI-System erzeugen lässt, kann die Situation eine andere sein als bei einem Song, der beispielsweise auf fremden geschützten Lyrics, Melodien oder Samples basiert. Deshalb sollte man die Entstehung des Songs dokumentieren.
Was sollte ein Creator aufbewahren?
Eigentlich ist das ganz einfach. Wer KI-Musik produziert, sollte sich angewöhnen, für jeden wichtigen Song eine kleine Dokumentation anzulegen.
Zum Beispiel:
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Welcher KI-Dienst wurde verwendet?
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Welcher Tarif galt zum Zeitpunkt der Erstellung?
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Wann wurde der Song erstellt?
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Wurde ein kostenpflichtiger Tarif genutzt?
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Wer hat den Text geschrieben?
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Welche Lyrics stammen vom Creator selbst?
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Welche Prompts oder kreativen Vorgaben wurden verwendet?
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Wurde der Song später bearbeitet?
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Wurden fremde Samples, Texte oder Melodien verwendet?
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Welche Version des Songs wurde veröffentlicht?
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Welche Nutzungsbedingungen des KI-Anbieters galten zum Zeitpunkt der Erstellung?
Gerade bei Suno ist das Erstellungsdatum interessant, weil die Nutzungsbedingungen und Tarifmodelle sich weiterentwickeln können.
Suno weist selbst darauf hin, dass Songs aus dem kostenlosen Basic-Tarif anders behandelt werden als Songs, die während eines Pro- oder Premier-Abos erstellt wurden. Ein späterer Abschluss eines kostenpflichtigen Abos gewährt laut Suno grundsätzlich nicht automatisch rückwirkend kommerzielle Nutzungsrechte für zuvor im kostenlosen Tarif erstellte Songs.
Deshalb: Screenshots, Rechnungen und relevante Unterlagen aufbewahren.
Und die eigenen Lyrics?
Das ist für viele KI-Creator besonders wichtig. Wer einen Songtext selbst schreibt, sollte diese Tatsache dokumentieren. Suno sagt ausdrücklich: Selbst geschriebene Lyrics gehören dem Nutzer unabhängig vom verwendeten Tarif.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass damit auch jede rechtliche Frage rund um den gesamten Song beantwortet ist. Denn ein Song kann aus mehreren kreativen Bestandteilen bestehen.
Der Text kann vom Menschen stammen. Die musikalische Umsetzung kann von einer KI erzeugt worden sein. Vielleicht hat der Creator anschließend Teile bearbeitet.
Vielleicht sind pauschale Aussagen wie „KI-Musik hat keine Rechte“ genauso problematisch wie „Ich habe den Song mit KI gemacht, also kann ich ihn einfach nutzen“. Entscheidend ist unter anderem, ob die Musik öffentlich genutzt wird und ob dabei ein Erwerbszweck eines Dritten im Vordergrund steht. Deshalb sollte man nicht allein aufgrund der Bezeichnung „Kita-Fest“ eine pauschale Aussage über eine mögliche Vergütung treffen. Ebenso kann es relevant sein, ob bei der KI-Musik eigene Aufnahmen, Kompositionen oder Instrumente hinzugefügt wurden.
Vielleicht wurde nur ein Teil des Songs mit KI erstellt. Die rechtliche Bewertung kann deshalb davon abhängen, welchen menschlichen schöpferischen Beitrag es tatsächlich gibt.
Und genau deshalb ist die pauschale Aussage „KI-Musik hat keine Rechte“ genauso problematisch wie „Ich habe den Song mit KI gemacht, also gehört mir automatisch alles“.
Muss ich jetzt vor jedem Fest bei der GEMA anrufen?
Nein.
Die GEMA sieht für Veranstaltungen ein reguläres Anmeldeverfahren vor. Bei einer öffentlichen Veranstaltung erfolgt die Anmeldung über das GEMA-Onlineportal. Die GEMA empfiehlt, die Veranstaltung vor ihrem Beginn anzumelden. Wenn ausschließlich Musik verwendet wird, die nicht zum GEMA-Repertoire gehört, kann dies bei der Anmeldung angegeben werden.
Anschließend muss der Veranstalter die entsprechenden Nachweise erbringen. Die GEMA nennt dafür insbesondere eine vollständige Titelliste beziehungsweise Setlist. Bei Veranstaltungen ohne Livemusik verweist sie außerdem auf ein Verfahren zur Repertoireprüfung.
Das ist etwas anderes als: „Rufen Sie vor jedem Song bei der GEMA an.“
Was ist mit kostenlosen Veranstaltungen?
Auch hier lauert ein verbreitetes Missverständnis. Kostenlos bedeutet nicht automatisch GEMA-frei.
Die GEMA erklärt ausdrücklich, dass auch Veranstaltungen ohne Eintritt grundsätzlich vergütungspflichtig sein können. Entscheidend ist unter anderem, ob die Musik öffentlich genutzt wird. Es gibt allerdings gesetzliche Ausnahmen.
Die GEMA nennt beispielsweise bestimmte Veranstaltungen der Jugendhilfe, Sozialhilfe, Alten- und Wohlfahrtspflege sowie der Gefangenenbetreuung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Unter anderem muss die Veranstaltung einem abgegrenzten Personenkreis zugänglich sein und darf nicht dem Erwerbszweck eines Dritten dienen.
Das bedeutet: Bei einem Kita-Fest kann der konkrete Veranstaltungsrahmen entscheidend sein. Deshalb sollte man nicht allein aufgrund der Bezeichnung „Kita-Fest“ eine pauschale Aussage über eine mögliche Vergütung treffen.
Und wenn ich überhaupt kein GEMA-Mitglied bin?
Auch das ist kein Freifahrtschein – aber auch kein Grund zur Panik.
Die GEMA-Mitgliedschaft betrifft zunächst die Frage, ob die GEMA die Rechte eines Musikurhebers wahrnimmt und Einnahmen an diesen verteilt. Die Verpflichtung eines Veranstalters zur Anmeldung einer öffentlichen Musiknutzung ist davon zuiert, wie der Song entstanden ist, welche Bestandteile von mir stammen und welche Nutzungsrechte mir der verwendete Dienst eingeräumt hat. Für sollte die Musiknutzung entsprechend Anmeldung und einen entsprechenden Nachweis. Bei Veranstaltungen ist insbesondere die Setlist wichtig. unterscheiden.
Die GEMA erklärt selbst, dass grundsätzlich die Person für die öffentliche Musiknutzung verantwortlich ist – etwa die Veranstalterin – und nicht nur GEMA-Mitglieder. Deshalb können zwei Dinge gleichzeitig stimmen: Die Creatorin ist kein GEMA-Mitglied. Und Sie muss ihre öffentliche Veranstaltung trotzdem gegebenenfalls bei der GEMA anmelden.
Wenn dort ausschließlich Musik verwendet wird, die tatsächlich nicht zum GEMA-Repertoire gehört, kann nach Prüfung keine GEMA-Vergütung für diese Musiknutzung anfallen.
„GEMA-frei“ ist kein Freibrief
Hier möchten wir ausdrücklich vor einer falschen Schlussfolgerung warnen. Wenn ein Creator sagt: „Das ist ein Suno-Song, also GEMA-frei.“ ist das zu kurz gegriffen.
Sicherer ist:
„Ich habe dokumentiert, wie der Song entstanden ist, welche Bestandteile von mir stammen und welche Nutzungsrechte mir der verwendete Dienst eingeräumt hat. Für die konkrete Veranstaltung melde ich die Musiknutzung korrekt an und kann die Herkunft der Titel nachweisen.“
Das klingt vielleicht weniger spektakulär. Ist aber wesentlich belastbarer.
Der 5-Minuten-Check vor der Veranstaltung
Wer eigene KI-Musik öffentlich abspielen möchte, sollte sich vor der Veranstaltung fünf Fragen stellen:
1. Ist die Veranstaltung öffentlich?
Wenn ja, sollte die Musiknutzung entsprechend geprüft und gegebenenfalls bei der GEMA angemeldet werden.
2. Welche Songs werden gespielt?
Eine vollständige Titelliste erstellen.
3. Woher stammen die Songs?
Für jeden Titel sollte nachvollziehbar sein, mit welchem Dienst und unter welchem Tarif er erstellt wurde.
4. Gibt es fremde Bestandteile?
Eigene Lyrics, eigene Aufnahmen und eigene Bearbeitungen dokumentieren. Fremde Texte, Samples, Melodien oder andere geschützte Bestandteile müssen gesondert betrachtet werden.
5. Kann ich die GEMA-Freiheit nachweisen?
Wenn ausschließlich GEMA-freie Musik gespielt wird, verlangt die GEMA trotzdem eine Anmeldung und einen entsprechenden Nachweis. Bei Veranstaltungen ist insbesondere die Setlist wichtig.
Was bedeutet das nun für Suno-Creator?
Für einen Creator, der beispielsweise eigene Lyrics + Suno + kostenpflichtiges Abo verwendet, ergibt sich zunächst folgende Trennung:
Suno:
Suno gewährt bei Songs, die während eines Pro- oder Premier-Abos erstellt wurden, kommerzielle Nutzungsrechte und bezeichnet den Nutzer als Eigentümer dieser Songs. Suno weist gleichzeitig darauf hin, dass daraus nicht automatisch ein urheberrechtlicher Schutz in jedem Land folgt. Suno Hilfe+1
Eigene Lyrics:
Suno erklärt ausdrücklich, dass selbst geschriebene Lyrics dem Nutzer gehören. Suno Hilfe
GEMA:
Ob eine öffentliche Veranstaltung GEMA-Vergütungen auslöst, hängt nicht allein davon ab, ob ein Song mit KI erstellt wurde oder ob der Creator GEMA-Mitglied ist. Entscheidend ist unter anderem, ob GEMA-Repertoire öffentlich genutzt wird. Bei ausschließlich GEMA-freier Musik verlangt die GEMA dennoch eine Anmeldung und einen Nachweis.
Die eigentliche Baustelle heißt Transparenz
Und genau hier liegt aus unserer Sicht das größere Problem. KI-Creator wollen keine juristische Ausbildung absolvieren. Sie wollen Musik machen. Sie wollen ihre Songs veröffentlichen.
Und wenn sie ein Abo für einen Musikdienst bezahlen, möchten sie verständlicherweise wissen, was damit eigentlich abgedeckt ist.
Ein idealer KI-Musikdienst müsste deshalb viel deutlicher erklären:
Das darfst du mit deinem Song.
Das darfst du nicht.
Diese Rechte bekommst du von uns.
Diese Rechte können zusätzlich betroffen sein.
Bei dieser Nutzung brauchst du möglicherweise eine weitere Lizenz.
Je verständlicher diese Informationen werden, desto weniger Unsicherheit gibt es für Creator.
Unser Rat: Dokumentieren statt verzweifeln
Die Rechtslage rund um KI-Musik ist noch in Bewegung. Deshalb wäre es falsch, heute eine Garantie für jede zukünftige Nutzung abzugeben. Aber es gibt etwas, das jeder Creator bereits heute tun kann: Dokumentieren.
Wer einen Song erstellt, sollte nachvollziehbar festhalten, wann, womit und unter welchen Bedingungen er entstanden ist. Wer einen kostenpflichtigen KI-Tarif nutzt, sollte Rechnungen und Tarifinformationen sichern eigene Lyrics schreibt, sollte die Originale aufbewahren.
Wer einen kostenpflichtigen KI-Tarif nutzt, sollte Rechnungen und Tarifinformationen sichern. Und wer seine Musik öffentlich aufführt, sollte die Veranstaltung korrekt anmelden und die Titelliste beziehungsweise die erforderlichen Nachweise bereithalten. Das nimmt zwar nicht alle Unsicherheiten aus der KI-Musik. Aber es schafft etwas, das in einer sich ständig verändernden Rechtslandschaft enorm wertvoll ist: Nachvollziehbarkeit.
Und vielleicht ist genau das die wichtigste Botschaft
Die Frage lautet nicht nur: „Muss ich GEMA bezahlen?“
Die viel wichtigere Frage lautet: „Welche Rechte habe ich eigentlich – und wie kann ich sie nachweisen?“
KI-Musik wird nicht verschwinden. Im Gegenteil: Immer mehr Menschen schreiben ihre eigenen Texte, entwickeln Ideen und nutzen KI als Werkzeug für die musikalische Umsetzung. Das Recht wird darauf reagieren müssen. Bis dahin bleibt den Creatorn vor allem eines:
Informieren. Dokumentieren. Nicht vorschnell aufgeben.
Denn nur weil die rechtliche Landschaft komplizierter wird, bedeutet das nicht automatisch, dass die Musik weniger wert ist. Und genau deshalb werden wir bei KiBeat dieses Thema weiter verfolgen.
Im Grundsatz wäre das der richtige Ablauf bei einer Veranstaltung:
-
Veranstalter → meldet die Veranstaltung grundsätzlich selbst bei der GEMA an, sofern es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt.
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Angeben, dass ausschließlich eigene KI-Songs mit selbst geschriebenen Lyrics gespielt werden.
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Sie kennzeichnen die Musik als GEMA-frei und reichen die vollständige Titelliste/Setlist ein. Die GEMA verlangt auch bei GEMA-freier Musik eine Anmeldung und einen Nachweis.
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Die GEMA prüft anhand der Angaben, ob tatsächlich kein GEMA-Repertoire verwendet wird. Wenn die Musik als GEMA-frei anerkannt wird, fällt für diese Musiknutzung keine GEMA-Vergütung an.
Wichtig: Die GEMA arbeitet hier mit einer sogenannten GEMA-Vermutung. Deshalb ist der Nachweis entscheidend. Bei Veranstaltungen kann die Setlist nachgereicht werden; bei Veranstaltungen ohne Livemusik nennt die GEMA außerdem ein Verfahren zur Repertoireprüfung. Für den konkreten Fall wäre also eine gute praktische Dokumentation:
Suno-Tarif/Nachweis → eigene Lyrics → Songtitel → Erstellungsdatum → Setlist der Veranstaltung → GEMA-Anmeldung mit Hinweis auf GEMA-freie Musik.
Und noch ein wichtiger Punkt: Ob das Kita-Fest selbst überhaupt vergütungspflichtig ist, hängt zusätzlich vom konkreten Veranstaltungsrahmen ab. Die GEMA nennt beispielsweise bestimmte nichtkommerzielle Veranstaltungen der Jugendhilfe mit abgegrenztem Teilnehmerkreis als Ausnahme.
Anmelden, GEMA-Freiheit nachvollziehbar dokumentieren und die entsprechenden Nachweise bereithalten ist der sinnvollere Weg.
Weiterführende Informationen:
Suno: Welche Rechte habe ich mit einem kostenpflichtigen Abo?
GEMA
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