Anthropic will Teile der Milliardenklage von Musikverlagen abweisen lassen
Das KI-Unternehmen Anthropic hat beim zuständigen US-Gericht beantragt, Teile der mehr als drei Milliarden US-Dollar schweren Klage großer Musikverlage abweisen zu lassen. Im Mittelpunkt steht die sogenannte „Concord II“-Klage, die Anfang 2026 unter anderem von Concord Music Publishing, Universal Music Publishing und ABKCO eingereicht wurde
Das KI-Unternehmen Anthropic hat beim zuständigen US-Gericht beantragt, Teile der mehr als drei Milliarden US-Dollar schweren Klage großer Musikverlage abweisen zu lassen. Im Mittelpunkt steht die sogenannte „Concord II“-Klage, die Anfang 2026 unter anderem von Concord Music Publishing, Universal Music Publishing und ABKCO eingereicht wurde. Die Verlage werfen Anthropic vor, für das Training seiner KI-Modelle massenhaft urheberrechtlich geschützte Liedtexte aus Piratenbibliotheken bezogen zu haben und fordern Schadenersatz in Milliardenhöhe.
Anthropic argumentiert nun, die Klage enthalte keine ausreichenden Belege dafür, dass CEO Dario Amodei persönlich für eine direkte Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei. Deshalb solle dieser Vorwurf gegen ihn gestrichen werden. Das Unternehmen beantragt außerdem, weitere Teile der Klage – darunter einzelne DMCA-Ansprüche – abweisen zu lassen. Über die übrigen Urheberrechtsvorwürfe würde das Verfahren unabhängig davon weiterlaufen.
Der Fall zählt zu den bedeutendsten KI-Urheberrechtsverfahren der Musikbranche. Er könnte richtungsweisend dafür werden, in welchem Umfang KI-Unternehmen für die Beschaffung und Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte beim Training ihrer Modelle haften.
Quelle: Music Business Worldwide, 6. August 2026.
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