Suno und die ewige KI-Lizenz: Warum das Löschen deines Accounts nicht automatisch deine Musikrechte zurückbringt

Suno räumt sich eine dauerhafte und unwiderrufliche Lizenz an Uploads ein. Was passiert mit deiner Musik nach der Account-Löschung?

Suno und die ewige KI-Lizenz: Warum das Löschen deines Accounts nicht automatisch deine Musikrechte zurückbringt

Wer eigene Musik bei Suno hochlädt, räumt dem KI-Unternehmen weitreichende Nutzungsrechte ein. Die aktuellen Nutzungsbedingungen sprechen ausdrücklich von einer dauerhaften und unwiderruflichen Lizenz. Besonders brisant: Suno bestätigt selbst, dass bestimmte Trainingsdatensätze auch Inhalte von Nutzern enthalten. Was bedeutet das für Musiker, Produzenten und Songwriter, wenn sie ihren Account löschen?

Die Diskussion um künstliche Intelligenz und Urheberrechte bekommt eine weitere Dimension. In einem derzeit auf Facebook verbreiteten Reel wird davor gewarnt, dass das Löschen eines Suno-Accounts nicht automatisch bedeutet, dass auch die hochgeladenen Songs vollständig aus dem System des Unternehmens verschwinden.

Die Behauptung klingt zunächst dramatisch. Ein Blick in die offiziellen Nutzungsbedingungen, die Datenschutzerklärung und die eigenen Angaben von Suno zum KI-Training zeigt jedoch: Es gibt tatsächlich einen rechtlich und wirtschaftlich relevanten Hintergrund.

Dabei geht es um eine Frage, die für jeden Musikschaffenden wichtig ist: Welche Rechte erhält eine KI-Plattform an meiner Musik, wenn ich sie dort hochlade?

Eine Lizenz, die ausdrücklich dauerhaft und unwiderruflich ist

In seinen aktuellen Terms of Service formuliert Suno eine weitreichende Lizenzregelung. Wer Inhalte an die Plattform übermittelt, räumt Suno und verbundenen Unternehmen eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie, übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungslizenz ein.

Besonders bemerkenswert sind zwei Formulierungen:

  • Perpetual: Die Lizenz wird als dauerhaft eingeräumt.

  • Irrevocable: Die Lizenz wird als unwiderruflich bezeichnet.

Die erlaubten Nutzungen gehen weit über das reine Speichern einer Audiodatei hinaus. Suno nennt unter anderem:

  • Vervielfältigung und Speicherung der Inhalte

  • Bearbeitung und Veränderung

  • Erstellung abgeleiteter Werke

  • Verbreitung und öffentliche Wiedergabe

  • Weitergabe und Unterlizenzierung an Dritte

  • Nutzung zur Monetarisierung, Vermarktung und Verbesserung der eigenen Dienste

  • Verwendung im Zusammenhang mit KI- und Machine-Learning-Modellen

Damit erhält Suno vertraglich ein sehr umfangreiches Nutzungsspektrum. Wichtig ist allerdings eine Unterscheidung: Suno erklärt gleichzeitig, dass das Eigentum an den hochgeladenen Inhalten grundsätzlich beim Nutzer verbleibt. Die Lizenz ist also nicht automatisch mit einer vollständigen Übertragung des Urheberrechts gleichzusetzen.

Die konkrete Formulierung findet sich im Abschnitt „Content“ der offiziellen Nutzungsbedingungen.

Was passiert, wenn Nutzer ihren Account löschen?

Hier liegt der eigentliche Kern der Diskussion. Suno beschreibt in seiner offiziellen Hilfe zur Account-Löschung, dass das Löschen dauerhaft ist. Songs und persönliche Angaben seien anschließend für den Nutzer nicht wiederherstellbar. Das ist allerdings keine eindeutige Aussage darüber, dass sämtliche gespeicherten Kopien, Backups oder bereits verarbeiteten Daten vollständig aus allen Systemen entfernt werden.

Auch die Datenschutzerklärung enthält entsprechende Einschränkungen. Suno erklärt, dass unter bestimmten Umständen nicht sämtliche Informationen gelöscht werden können oder müssen. Dazu gehören beispielsweise gesetzliche Aufbewahrungspflichten, laufende Rechtsverfahren und bestimmte vertragliche Verpflichtungen. Darüber hinaus dürfen anonymisierte oder aggregierte Daten unter den beschriebenen Voraussetzungen weiterhin verwendet werden. Damit sind zwei Dinge klar voneinander zu trennen:

  1. Das Benutzerkonto und der persönliche Zugriff auf die Songs werden gelöscht.

  2. Daraus folgt nicht automatisch, dass jede bereits erteilte Nutzungslizenz erlischt oder sämtliche technischen Datenbestände verschwinden.

Die Vertragsbedingungen enthalten keine ausdrückliche Zusicherung, dass die Lizenz allein durch eine Account-Löschung vollständig aufgehoben wird.

Suno bestätigt: Nutzerinhalte können in KI-Trainingsdatensätzen landen

Noch interessanter wird es beim Blick auf ein Dokument, das Suno selbst veröffentlicht hat. Im Rahmen einer Offenlegung nach dem kalifornischen Gesetz AB 2013 informiert das Unternehmen darüber, welche Datenquellen für das Training seiner generativen Musikmodelle verwendet werden.

Darin steht ausdrücklich, dass bestimmte nachgelagerte Trainingsdatensätze auch sogenannte „User Content“ und Informationen über Nutzeraktivitäten enthalten können. Suno erklärt außerdem, dass solche Inhalte vor der Verwendung für das Training unter anderem von strukturierten Identifikationsmerkmalen wie Benutzernamen bereinigt werden.

Das Unternehmen bestätigt damit grundsätzlich, dass Nutzerinhalte in Trainingsdatensätzen verwendet werden können. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Daraus lässt sich nicht ableiten, dass jeder einzelne hochgeladene Song automatisch in jedes zukünftige KI-Modell einfließt.

Auch ist nicht belegt, dass ein bestimmter Song nach der Account-Löschung weiterhin Bestandteil eines konkreten Trainingsdatensatzes bleibt. Die grundsätzliche Möglichkeit der Verwendung ist jedoch von Suno selbst dokumentiert.

Was bedeutet das für Musiker in Deutschland und Europa?

Für Nutzer innerhalb der Europäischen Union kommt zusätzlich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ins Spiel.

Die DSGVO sieht unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten vor. Dieses Recht ist allerdings nicht uneingeschränkt. Artikel 17 der DSGVO enthält verschiedene Gründe, aus denen eine Löschung verlangt werden kann, aber auch Ausnahmen, beispielsweise bei gesetzlichen Verpflichtungen oder zur Geltendmachung und Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen personenbezogenen Daten und urheberrechtlich geschützten Musikwerken. Ein Song kann urheberrechtlich geschützt sein, ohne dass jede Information über seine Audiodatei automatisch ein personenbezogenes Datum darstellt. Umgekehrt können Aufnahmen, Sprachmodelle oder Metadaten durchaus personenbezogene Bezüge enthalten. Ein Löschungsanspruch nach DSGVO bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sämtliche vertraglich eingeräumten urheberrechtlichen Nutzungsrechte erlöschen.

Ebenso wenig bedeutet eine weitreichende Lizenzklausel, dass Suno sämtliche datenschutzrechtlichen Pflichten umgehen kann. Ob und in welchem Umfang einzelne Vertragsbestimmungen gegenüber Verbrauchern in Deutschland oder anderen EU-Staaten tatsächlich wirksam sind, müsste anhand des anwendbaren Rechts und des konkreten Einzelfalls geprüft werden.

Besonders relevant für professionelle Musikproduzenten

Für Hobbyanwender mag die Problematik zunächst weniger dramatisch erscheinen. Wer jedoch eigene Songs, unveröffentlichte Masteraufnahmen, Gesangsspuren oder kommerziell relevante Produktionen hochlädt, sollte genauer hinschauen. Denn die eingeräumten Rechte betreffen nicht nur die Nutzung innerhalb der Plattform. Die Bedingungen sehen auch Unterlizenzierungen und Nutzungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der KI-Dienste vor. Besonders kritisch kann es werden, wenn an einer Produktion mehrere Personen beteiligt sind.

Wer beispielsweise eine Gesangsspur eines Sängers, eine fremde Komposition oder eine Auftragsproduktion hochlädt, muss sicherstellen, dass er auch tatsächlich über die erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügt. Suno verlangt diese Rechte ausdrücklich von seinen Nutzern.

Was sollten Nutzer jetzt tun?

Wer mit Suno oder vergleichbaren KI-Musikplattformen arbeitet, sollte einige Vorsichtsmaßnahmen beachten:

  • Unveröffentlichte Masteraufnahmen schützen: Hochwertige, noch nicht veröffentlichte Produktionen nicht unüberlegt hochladen.

  • Rechte Dritter prüfen: Vor dem Upload sicherstellen, dass alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.

  • Lokale Backups erstellen: Eigene Audiodateien und Projektdateien unabhängig von der Plattform sichern.

  • Nutzungsbedingungen dokumentieren: Die zum Zeitpunkt des Uploads geltenden Vertragsbedingungen speichern.

  • Löschanfragen stellen: Bei einer Account-Löschung zusätzlich schriftlich nachfragen, welche Inhalte und Daten weiterhin gespeichert oder verarbeitet werden.

  • Training konkret hinterfragen: Suno um Auskunft bitten, ob eigene Inhalte für Trainingszwecke verwendet wurden und welche Möglichkeiten zur Entfernung oder Einschränkung bestehen.

Für datenschutzrechtliche Anfragen nennt Suno die Kontaktadresse privacy@suno.com.

KIBeAT-Fazit: Der Upload ist möglicherweise eine weitreichendere Entscheidung als gedacht

Was lässt sich tatsächlich feststellen? Suno räumt sich in seinen aktuellen Nutzungsbedingungen eine dauerhafte und unwiderrufliche Lizenz an den übermittelten Inhalten ein. Diese umfasst ausdrücklich auch Nutzungen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Verbesserung von KI- und Machine-Learning-Modellen. Darüber hinaus bestätigt Suno, dass bestimmte Trainingsdatensätze Nutzerinhalte enthalten können.

Ob ein konkreter Song nach der Löschung eines Accounts weiterhin gespeichert oder für zukünftige Trainingszwecke verwendet wird, lässt sich daraus nicht ableiten. Ebenso ist die rechtliche Wirksamkeit sämtlicher Lizenzbestimmungen gegenüber europäischen Verbrauchern nicht abschließend geklärt.

Unser Rat: Erst die Lizenzbedingungen lesen, dann den Upload-Button drücken.

Quellen für die redaktionelle Dokumentation

Alle wesentlichen Aussagen des Artikels stützen sich auf Primärquellen:

  1. Suno – Terms of Service  – Lizenzumfang, Eigentumsverhältnisse und Nutzungsrechte.

  2. Suno – How do I delete my account?  – offizielle Hinweise zur Account-Löschung.

  3. Suno – Privacy Notice  – Speicherung, Löschanfragen und Ausnahmen.

  4. Suno – CA AB 2013 Disclosure  – eigene Angaben zum Einsatz von Nutzerinhalten in Trainingsdatensätzen.

  5. EU-Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere Artikel 17  – rechtliche Grundlage des Löschungsrechts.

  6. Europäische Kommission – Rechte von Einzelpersonen nach der DSGVO  – verständliche Erläuterung der Datenschutzrechte.

Die drei wichtigsten Primärquellen sind:

Besonders wichtig: Suno bestätigt ausdrücklich, dass bestimmte nachgelagerte Trainingsdatensätze Nutzerinhalte enthalten können.

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