DistroKid weist Vorwürfe von Universal Music zurück

Klage wegen angeblicher Copyright-Verstöße und KI-generierter Musik: DistroKid kündigt entschiedene Verteidigung an

DistroKid weist Vorwürfe von Universal Music zurück

UMG hatte am 15. September 2026 vor einem Bundesgericht im US-Bundesstaat Delaware Klage gegen DistroKid eingereicht. Im Zentrum stehen Vorwürfe wegen Urheberrechtsverletzungen sowie angeblich irreführender Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit KI-generierter Musik. DistroKid weist die Anschuldigungen zurück und hat angekündigt, sich gegen die Klage entschieden zu verteidigen.

DistroKid: „Wir widersprechen den Vorwürfen entschieden“

Gegenüber Reuters erklärte DistroKid, man widerspreche den Anschuldigungen von UMG ausdrücklich. Das Unternehmen zeigte sich zugleich enttäuscht darüber, dass Universal den Rechtsweg gewählt habe, anstatt die bestehenden Verfahren der Musikbranche zur Klärung entsprechender Probleme zu nutzen.

DistroKid erklärte außerdem, man sei von der eigenen Vorgehensweise überzeugt und werde sich „vigorous“ – also mit Nachdruck – gegen die Klage verteidigen. Eine ausführliche öffentliche Stellungnahme, in der DistroKid die einzelnen Vorwürfe von UMG Punkt für Punkt widerlegt, liegt nach dem derzeit öffentlich auffindbaren Stand jedoch nicht vor.

Was wirft UMG DistroKid vor?

Die 52-seitige Klageschrift von UMG enthält mehrere Vorwürfe. Nach Darstellung des Major-Labels soll DistroKid unter anderem eine große Menge KI-generierter Musik auf Streamingplattformen gebracht haben, die dort teilweise nicht entsprechend als KI-generiert gekennzeichnet gewesen sei.

UMG spricht in diesem Zusammenhang von sogenanntem „AI slop“ – also einer großen Menge massenhaft produzierter, qualitativ minderwertiger beziehungsweise automatisiert erzeugter Musik. Nach Ansicht von Universal könne diese Entwicklung die Sichtbarkeit und Vergütung professioneller und unabhängiger menschlicher Künstler beeinträchtigen.

Darüber hinaus behauptet UMG, dass über DistroKid tausende Versionen von Aufnahmen aus dem Universal-Katalog verbreitet worden seien. Genannt werden unter anderem bearbeitete, beschleunigte oder anderweitig veränderte Aufnahmen sowie Werke, die angeblich unerlaubt Samples aus UMG-Aufnahmen verwenden. Die Klageschrift führt laut mehreren Branchenmedien mindestens 1.000 konkrete Aufnahmen aus dem Universal-Katalog auf. Zu den genannten Künstlern gehören unter anderem The Beatles, Drake, Lady Gaga und Rihanna.

KI-Musik ist nicht grundsätzlich der Streitpunkt

Bemerkenswert ist, dass UMG in seiner Klage ausdrücklich zwischen KI-Musik als solcher und der von Universal behaupteten Täuschung über deren Herkunft unterscheidet. Nach Darstellung von UMG richtet sich die Klage nicht grundsätzlich gegen die Distribution von KI-generierter Musik, sofern diese entsprechend offengelegt wird. Der Vorwurf lautet vielmehr, DistroKid habe Inhalte verbreitet, die den Eindruck erweckten, von menschlichen Künstlern erstellt und kontrolliert worden zu sein.

Damit berührt der Fall eine zentrale Frage für den digitalen Musikvertrieb: Wie sollen Distributoren künftig mit massenhaft erzeugter KI-Musik umgehen, und welche Verantwortung tragen sie für die Inhalte, die über ihre Plattformen an Spotify, Apple Music und andere Streamingdienste ausgeliefert werden?

DistroKid steht unter besonderer Beobachtung

Der Fall kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Musikbranche ihre Maßnahmen gegen Streaming-Betrug und massenhafte Uploads verstärkt. UMG und weitere Unternehmen haben im September 2026 die sogenannte Streaming Integrity Initiative (SII) unterstützt. Zu den diskutierten Maßnahmen gehören unter anderem Verfahren zur Identifizierung von Kunden sowie Mechanismen zur Erkennung von KI-generierten Inhalten und damit verbundenem Streaming-Betrug.

DistroKid war dagegen zunächst nicht unter den Unterzeichnern der Initiative. Das Unternehmen ist allerdings weiterhin Mitglied der bereits 2023 gegründeten Music Fights Fraud Alliance.

Was passiert als Nächstes?

Die juristische Auseinandersetzung steht noch am Anfang. UMG fordert unter anderem Schadensersatz sowie gerichtliche Maßnahmen gegen die von Universal beanstandeten Praktiken. Wichtig ist dabei: Die Anschuldigungen von UMG sind bislang keine gerichtlichen Feststellungen. DistroKid bestreitet die Vorwürfe und hat angekündigt, sich gegen die Klage zu verteidigen.

Nach dem derzeit öffentlich verfügbaren Informationsstand gibt es zwar die grundsätzliche Stellungnahme von DistroKid gegenüber Reuters, aber noch keine ausführliche öffentliche Gegendarstellung, in der sämtliche Anschuldigungen aus der 52-seitigen Klageschrift einzeln beantwortet werden.

Für Künstler und unabhängige Musikschaffende dürfte der Ausgang des Verfahrens dennoch von erheblicher Bedeutung sein. Sollte sich der Rechtsstreit weiter zuspitzen, könnte er auch Einfluss darauf haben, welche Prüf- und Kontrollpflichten Musikdistributoren künftig beim Upload von KI-generierten und potenziell urheberrechtsverletzenden Inhalten übernehmen müssen.

Anm.d. Red.:Die ursprünglich für den 6. Oktober 2026 angesetzte Antwortfrist wurde durch eine gerichtliche Anordnung vom 28. September neu geregelt. Das Gericht legte dabei zugleich einen weiteren Schriftsatz-Zeitplan fest. Eine formelle Klageerwiderung von DistroKid ist in den derzeit öffentlich zugänglichen Docket-Daten noch nicht verzeichnet.

Quellen

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