Der Rechtsstreit zwischen unabhängigen Musikern und dem KI-Musikunternehmen Suno geht in die nächste Runde. Ein US-Bundesrichter hat den Antrag von Suno abgelehnt, wesentliche Teile einer von Country-Künstler Tony Justice und weiteren unabhängigen Rechteinhabern angestrengten Sammelklage abzuweisen.
Richter F. Dennis Saylor IV vom US District Court for the District of Massachusetts entschied am 20. August, dass zwei der drei von Suno angegriffenen Klagepunkte bestehen bleiben. Dazu gehören insbesondere der Vorwurf, Suno könne KI-generierte Outputs erzeugen, die urheberrechtlich geschützten Werken der Kläger wesentlich ähneln, sowie der Vorwurf, technische Schutzmaßnahmen von YouTube beim Beschaffen von Trainingsmaterial umgangen zu haben. Ein weiterer Klagepunkt nach dem Tennessee Consumer Protection Act wurde fallengelassen, nachdem die Kläger erklärt hatten, diesen versehentlich angeführt zu haben.
Bemerkenswert ist die Begründung des Gerichts: Die Kläger müssen in diesem frühen Stadium noch nicht zwingend konkrete Suno-Outputs vorlegen, die ihre eigenen Werke verletzen. Rund 100 Beispiele ähnlicher Outputs anderer Rechteinhaber sowie Aussagen von Sunos CEO reichten aus, um die entsprechenden Vorwürfe für eine weitere Prüfung plausibel erscheinen zu lassen.
Damit ist noch keine Entscheidung darüber gefallen, ob Suno tatsächlich gegen Urheberrecht oder den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoßen hat. Die Kläger können ihre Vorwürfe nun jedoch im Rahmen der sogenannten Discovery weiter untersuchen.
Für unabhängige Künstler ist der Fall besonders interessant. Während Suno parallel mit großen Musikunternehmen über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik zum Training von KI-Modellen streitet, rückt diese Klage die Perspektive einzelner Musiker und unabhängiger Rechteinhaber in den Mittelpunkt.
Die entscheidende Frage für die Branche lautet damit zunehmend nicht nur, mit welchem Material KI trainiert werden darf, sondern auch, wie nah ein daraus entstandener Output einem geschützten Original kommen darf.
Quelle: Music Business Worldwide