Suno im juristischen Dauerfeuer: Eine Klagewelle rollt

Was als Grundsatzstreit zwischen der Musikindustrie und einem KI-Startup begann, entwickelt sich für Suno zunehmend zu einem juristischen Dauerfeuer.

Suno im juristischen Dauerfeuer: Eine Klagewelle rollt

Inzwischen stehen nicht mehr nur die großen Plattenfirmen gegen den KI-Musikdienst – auch Verwertungsgesellschaften, unabhängige Rechteinhaber und Künstler selbst ziehen vor Gericht.

Die Chronologie

Juni 2024: Der erste große Paukenschlag. Die Recording Industry Association of America (RIAA) verklagt Suno und Udio im Namen von Universal Music Group, Sony Music und Warner Music. Der Vorwurf: Die KI-Modelle seien ohne Erlaubnis mit urheberrechtlich geschützten Aufnahmen trainiert worden. Suno und Udio berufen sich unter anderem auf „Fair Use“.

November 2025: Warner Music geht einen anderen Weg. Der Konzern beendet seine Klage gegen Suno und schließt stattdessen eine Lizenzvereinbarung. Suno soll künftig auf lizenzierte KI-Modelle setzen und Künstler und Songwriter an der Nutzung beteiligen.

2025/26: Universal und Sony führen den Rechtsstreit in den USA weiter. Inzwischen geht es um zehntausende Aufnahmen: Suno wehrt sich gegen den Versuch, mehr als 61.000 weitere Werke in das Verfahren einzubeziehen.

31. Juli 2026: Ein wichtiger Rückschlag für Suno in Europa: Das Landgericht München I entscheidet weitgehend zugunsten der GEMA. Das Gericht sieht in der Nutzung geschützter Musik durch Suno einen Urheberrechtsverstoß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

17. August 2026: Der unabhängige Musikverlag Round Hill Music verklagt Suno. Im Verfahren geht es um tausende Kompositionen und Aufnahmen; zusätzlich wird der Daten-Scraping-Anbieter Bright Data ins Visier genommen. Round Hill fordert potenziell Schadensersatz in Milliardenhöhe.

31. August 2026: Gleich zwei neue Fronten öffnen sich. Gerencia 360 Music, ein auf Latin- und Regional-Mexican-Musik spezialisiertes Unternehmen, verklagt Suno wegen der angeblichen Nutzung hunderter Werke.

Am selben Tag reichen Jason Isbell, David Lowery, Guy Forsyth und Eduardo Calle eine weitere Klage ein. Diesmal steht nicht primär das Copyright im Mittelpunkt: Die Musiker werfen Suno vor, ihre Namen, Stimmen und musikalischen Identitäten ohne Zustimmung kommerziell nutzbar zu machen.

2. September 2026: Jetzt folgt die kanadische Verwertungsgesellschaft SOCAN. Sie wirft Suno vor, geschützte Musik ohne Zustimmung für das KI-System genutzt zu haben. In der Klage werden mindestens 150 Werke genannt – darunter Joni Mitchells „Both Sides Now“, Avril Lavignes „Sk8er Boi“ und Tom Cochrane’s „Life Is a Highway“.

Vom Einzelfall zur Systemfrage

Damit ist Suno inzwischen mit mehreren völlig unterschiedlichen juristischen Fronten konfrontiert: Major Labels, Verwertungsgesellschaften, Musikverlage, unabhängige Rechteinhaber und einzelne Künstler.

Für Suno könnte ausgerechnet der Warner-Deal zum Modell für die Zukunft werden: weg vom unklar lizenzierten Training, hin zu einem Musikmodell, bei dem Rechteinhaber ausdrücklich zustimmen und bezahlt werden.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht mehr nur, ob Suno einzelne Prozesse gewinnen kann.

Die entscheidende Frage lautet: Kann das Unternehmen ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell aufbauen, wenn künftig für die Musik bezahlt werden muss, auf der seine KI basiert?

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