Sampling, Pastiche und KI: Wo endet die kreative Freiheit?

Das Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall „Metall auf Metall“ könnte weit über das klassische Sampling hinausweisen. Der BGH hat am 3. September 2026 entschieden, dass die Übernahme einer zweisekündigen Rhythmussequenz aus einem Kraftwerk-Stück als Pastiche zulässig sein kann.

Sampling, Pastiche und KI: Wo endet die kreative Freiheit?

Entscheidend sei, dass die neue Schöpfung erkennbare Unterschiede aufweist und mit dem ursprünglichen Werk in einen künstlerischen oder kreativen Dialog tritt.  Genau an diesem Punkt setzt die Kritik des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI) an. Der Verband warnt davor, dass der Begriff des künstlerischen Dialogs zu weit ausgelegt werden könnte. Wenn bereits ein erkennbares Sample, das in einen anderen musikalischen Zusammenhang eingebettet wird, als Pastiche ausreicht, könnte aus Sicht des BVMI die Grenze zwischen erlaubter kreativer Auseinandersetzung und lizenzpflichtiger Nutzung zunehmend unklar werden.  

Warum das für KI-Musik relevant ist

Für die Debatte um generative Musik ist diese Abgrenzung besonders interessant. KI-Systeme können Musik nicht nur stilistisch nachahmen, sondern auch mit großen Mengen bestehender Musik arbeiten. Die Frage lautet deshalb zunehmend: Wann handelt es sich um eine neue kreative Auseinandersetzung – und wann um die Nutzung geschützter Inhalte, für die eine Lizenz erforderlich ist?

Das BGH-Urteil beantwortet diese Frage für KI nicht. Es ging um konkretes Sampling und um die Voraussetzungen des Pastiches. Der BVMI stellt allerdings ausdrücklich einen Zusammenhang zur generativen KI her und warnt davor, aus der Pastiche-Regelung eine generelle Rechtfertigung für die lizenzfreie Nutzung fremden Materials abzuleiten.

Damit entsteht eine für die KI-Musikbranche zentrale offene Frage: Kann eine KI-generierte Komposition tatsächlich als kreativer Dialog mit bestehenden Werken verstanden werden – oder fehlt ihr gerade die konkrete künstlerische Auseinandersetzung, die das Pastiche-Konzept voraussetzt?

Die Antwort darauf dürfte für die zukünftige Lizenzierung von Musik ebenso wichtig werden wie für die Frage, unter welchen Bedingungen KI-Musikmodelle trainiert und ihre Ergebnisse kommerziell genutzt werden dürfen. Das BGH-Urteil schafft hierfür einen wichtigen rechtlichen Bezugspunkt, lässt aber zugleich erheblichen Interpretationsspielraum.  

Was bedeutet „Pastiche“?

Ein Pastiche bezeichnet im Urheberrecht eine kreative Auseinandersetzung mit einem bereits bestehenden Werk. Dabei können Elemente eines anderen Werkes übernommen oder erkennbar aufgegriffen werden, ohne dass dies automatisch eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Der Begriff kommt ursprünglich aus der Kunst und bezeichnet Werke, die bewusst den Stil oder bestimmte Elemente anderer Künstler aufgreifen. Anders als bei einer bloßen Kopie geht es beim Pastiche also um einen kreativen Dialog mit einem bestehenden Werk.

Genau diese Unterscheidung ist für die aktuelle Debatte um Sampling und KI-Musik interessant: Ein Künstler, der ein bestehendes musikalisches Element aufgreift und daraus etwas Eigenständiges entwickelt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auf die Pastiche-Schranke berufen. Ob das auch auf KI-generierte Musik und deren Entstehungsprozess übertragbar ist, ist damit allerdings noch nicht geklärt.

Für uns besonders spannend: Der Streit verschiebt sich damit von der Frage „Darf KI Musik nachahmen?“ zunehmend zu der präziseren Frage: „Welche Form der musikalischen Übernahme ist noch kreative Auseinandersetzung – und ab wann wird daraus lizenzpflichtige Nutzung?“

BGH-Entscheidung: Tonträger-Sampling kann als „Pastiche“ zulässig sein

BVMI: Pastiche-Schranke kritisch gesehen 

Teilen

Was ist Ihre Reaktion?

Gefällt mir Gefällt mir 1
Gefällt mir nicht Gefällt mir nicht 0
Liebe Liebe 0
Lustig Lustig 0
Wütend Wütend 0
Traurig Traurig 0
Wow Wow 0