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<title>KiBeat  &#45; Blog Magazine &#45; Kategorie: GEMA &amp;amp; Copyright</title>
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<description>KiBeat  &#45; Blog Magazine &#45; GEMA &amp;amp; Copyright</description>
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<title>Anthropic will Teile der Milliardenklage von Musikverlagen abweisen lassen</title>
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<description><![CDATA[ Das KI-Unternehmen Anthropic hat beim zuständigen US-Gericht beantragt, Teile der mehr als drei Milliarden US-Dollar schweren Klage großer Musikverlage abweisen zu lassen. Im Mittelpunkt steht die sogenannte „Concord II“-Klage, die Anfang 2026 unter anderem von Concord Music Publishing, Universal Music Publishing und ABKCO eingereicht wurde ]]></description>
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<pubDate>Thu, 06 Aug 2026 19:01:57 +0200</pubDate>
<dc:creator>Carola</dc:creator>
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<content:encoded><![CDATA[<p>Das KI-Unternehmen Anthropic hat beim zuständigen US-Gericht beantragt, Teile der mehr als drei Milliarden US-Dollar schweren Klage großer Musikverlage abweisen zu lassen. Im Mittelpunkt steht die sogenannte „Concord II“-Klage, die Anfang 2026 unter anderem von Concord Music Publishing, Universal Music Publishing und ABKCO eingereicht wurde. Die Verlage werfen Anthropic vor, für das Training seiner KI-Modelle massenhaft urheberrechtlich geschützte Liedtexte aus Piratenbibliotheken bezogen zu haben und fordern Schadenersatz in Milliardenhöhe.</p>
<p>Anthropic argumentiert nun, die Klage enthalte keine ausreichenden Belege dafür, dass CEO Dario Amodei persönlich für eine direkte Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei. Deshalb solle dieser Vorwurf gegen ihn gestrichen werden. Das Unternehmen beantragt außerdem, weitere Teile der Klage – darunter einzelne DMCA-Ansprüche – abweisen zu lassen. Über die übrigen Urheberrechtsvorwürfe würde das Verfahren unabhängig davon weiterlaufen.</p>
<p>Der Fall zählt zu den bedeutendsten KI-Urheberrechtsverfahren der Musikbranche. Er könnte richtungsweisend dafür werden, in welchem Umfang KI-Unternehmen für die Beschaffung und Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte beim Training ihrer Modelle haften.<br><strong>Quelle:</strong> Music Business Worldwide, 6. August 2026.</p>]]> </content:encoded>
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<title>GEMA startet PLAI</title>
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<description><![CDATA[ Die GEMA geht beim Thema Künstliche Intelligenz einen neuen Weg: Mit PLAI by GEMA hat die Verwertungsgesellschaft einen vollständig lizenzierten Datensatz vorgestellt, der speziell für das Training von Musik-KI-Anwendungen entwickelt wurde. 
 Das Angebot umfasst Audiodateien, Metadaten sowie die erforderlichen Kompositions- und Masterrechte aus einer Hand. ]]></description>
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<pubDate>Thu, 06 Aug 2026 17:58:26 +0200</pubDate>
<dc:creator>Carola</dc:creator>
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<content:encoded><![CDATA[<p>Die GEMA geht beim Thema Künstliche Intelligenz einen neuen Weg: Mit PLAI by GEMA hat die Verwertungsgesellschaft einen vollständig lizenzierten Datensatz vorgestellt, der speziell für das Training von Musik-KI-Anwendungen entwickelt wurde. <br> Das Angebot umfasst Audiodateien, Metadaten sowie die erforderlichen Kompositions- und Masterrechte aus einer Hand.<br> Nach Angaben der GEMA richtet sich PLAI an Entwickler von KI-Tools, die Musikerinnen und Musiker im kreativen Prozess unterstützen, ohne mit den Werken zu konkurrieren, auf denen sie trainiert wurden. Erster Kunde ist das Karlsruher Unternehmen Klangio.<br>Die Vorstellung von PLAI erfolgt zu einem spannenden Zeitpunkt: Noch wartet die Musikbranche auf das Urteil im Urheberrechtsstreit zwischen der GEMA und dem KI-Musikdienst Suno. <br> Während dort die rechtlichen Grenzen des KI-Trainings verhandelt werden, setzt die GEMA mit PLAI auf ein Modell, das auf klar lizenzierten Inhalten undeiner Vergütung der Rechteinhaber basiert. </p>]]> </content:encoded>
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<title>Nach GEMA nun auch Koda: Europas Verwertungsgesellschaften erhöhen den Druck auf Suno</title>
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<description><![CDATA[ Mit dem wegweisenden Urteil des Landgerichts München I im Verfahren GEMA gegen Suno ist die Debatte rund um Künstliche Intelligenz, Musik und Urheberrecht noch lange nicht vorbei. Parallel dazu bringt sich nun auch die dänische Verwertungsgesellschaft Koda in Stellung und geht mit ähnlichen Vorwürfen gegen den KI-Musikanbieter vor – allerdings vor Gericht in Dänemark. ]]></description>
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<pubDate>Thu, 06 Aug 2026 15:08:16 +0200</pubDate>
<dc:creator>Carola</dc:creator>
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<content:encoded><![CDATA[<p style="line-height: 114%;"><span style="font-family: Google Sans Text, sans-serif;">Mit dem wegweisenden Urteil des Landgerichts München I im Verfahren GEMA gegen Suno ist die Debatte rund um Künstliche Intelligenz, Musik und Urheberrecht noch lange nicht vorbei. Parallel dazu bringt sich nun auch die dänische Verwertungsgesellschaft Koda in Stellung und geht mit ähnlichen Vorwürfen gegen den KI-Musikanbieter vor – allerdings vor Gericht in Dänemark.</span></p>
<h3 class="western" style="line-height: 114%; margin-top: 0cm; margin-bottom: 0.25cm;"><span style="font-family: Google Sans, sans-serif;">Die Vorwürfe im Detail</span></h3>
<p style="line-height: 114%;"><span style="font-family: Google Sans Text, sans-serif;">Ganz ähnlich wie die deutsche GEMA wirft Koda dem Unternehmen vor, urheberrechtlich geschützte Musik ohne Lizenz oder Zustimmung der eigentlichen Rechteinhaber für das Training seiner KI-Modelle verwendet zu haben.</span></p>
<p style="line-height: 114%;"><span style="font-family: Google Sans Text, sans-serif;">Besonders brisant: Nach Angaben der dänischen Gesellschaft gibt es konkrete Belege dafür, dass sich Teile geschützter Werke direkt in den von der KI generierten Ausgaben wiederfinden. Während das Verfahren in Deutschland durch das Münchener Urteil bereits einen ersten großen Meilenstein erreicht hat, steht der Rechtsstreit in Dänemark noch ganz am Anfang. Ein offizieller Verhandlungs- oder Urteilungstermin wurde bislang nicht öffentlich bekannt gegeben.</span></p>
<h3 class="western" style="line-height: 114%; margin-top: 0cm; margin-bottom: 0.25cm;"><span style="font-family: Google Sans, sans-serif;">Was bedeutet das für die Zukunft?</span></h3>
<p style="line-height: 114%;"><span style="font-family: Google Sans Text, sans-serif;">Damit zeichnet sich ein klarer <b>europaweiter Trend</b> ab: Verwertungsgesellschaften drängen verstärkt auf dem Rechtsweg darauf, verbindliche Regeln für das Training von KI-Modellen zu schaffen.</span></p>
<p style="line-height: 114%; border: none; padding: 0cm;"><span style="font-family: Google Sans Text, sans-serif;"><b>Rechtliche Unsicherheit:</b> Die Rahmenbedingungen für generative Musik entwickeln sich aktuell in vielen europäischen Ländern gleichzeitig.</span></p>
<p style="line-height: 114%; border: none; padding: 0cm;"><span style="font-family: Google Sans Text, sans-serif;"><b>Langfristige Folgen:</b> Die Urteile werden darüber entscheiden, wie KI-Modelle künftig trainiert werden dürfen, welche neuen Lizenzmodelle entstehen und wie Kreative fair vergütet werden.</span></p>
<p style="line-height: 114%; border: none; padding: 0cm;"><span style="font-family: Google Sans Text, sans-serif;"></span></p>
<p style="line-height: 114%;"><span style="font-family: Google Sans Text, sans-serif;"><i>Wir behalten die Entwicklungen rund um die Verfahren in Deutschland, Dänemark und ganz Europa für euch im Blick und halten euch auf dem Laufenden!</i></span></p>]]> </content:encoded>
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<title>Suno gegen GEMA: Wird die Berufung zum Grundsatzkampf um die Zukunft der KI&#45;Musik?</title>
<link>https://kibeat.com/suno-pruft-berufung-nach-gema-urteil</link>
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<description><![CDATA[ Die nächste Runde im KI-Musik-Streit beginnt

Das Urteil des Landgerichts München I gegen den KI-Musikanbieter Suno könnte zu einem der wichtigsten Präzedenzfälle für die gesamte Branche werden. ]]></description>
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<pubDate>Thu, 06 Aug 2026 14:48:24 +0200</pubDate>
<dc:creator>Carola</dc:creator>
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<content:encoded><![CDATA[<p data-start="474" data-end="706"><span role="text"><strong data-start="716" data-end="764">Die nächste Runde im KI-Musik-Streit beginnt</strong></span></p>
<p data-start="766" data-end="1209">Das Urteil des Landgerichts München I gegen den KI-Musikanbieter Suno könnte zu einem der wichtigsten Präzedenzfälle für die gesamte Branche werden. Die Richter gaben der GEMA in wesentlichen Punkten recht und sahen eine unzulässige Nutzung geschützter Musikwerke für das Training des Systems. Konkret ging es um sechs bekannte Werke, darunter „Forever Young“, „Big in Japan“, „Mambo No. 5“ und „Atemlos“. <span class="" data-state="closed"></span></p>
<p data-start="1211" data-end="1257">Doch der Rechtsstreit ist damit nicht beendet.</p>
<p data-start="1259" data-end="1546">Suno hat angekündigt, die Entscheidung zu analysieren und rechtliche Möglichkeiten – einschließlich einer Berufung – zu prüfen. Sollte der Fall vor das Oberlandesgericht München gehen, könnte die nächste Instanz eine noch größere Bedeutung bekommen. <span class="" data-state="closed"></span></p>]]> </content:encoded>
</item>

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